Neue FinVermV – neue Chancen für Vermittler

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Der Countdown läuft: Im August 2020 soll die neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) in Kraft treten. Doch was genau ändert sich bei der Vermittlung von Finanzanlageprodukten?

Unter anderem müssen Vermittler telefonische Beratungsgespräche fortan aufzeichnen. Doch gerade das sogenannte Taping ist mit entsprechenden Aufwänden und Irritationen bei Kunden und Beratern verbunden. Eine sinnvolle Alternative bietet sich für Vermittler mit der Honorarberatung zu innovativen Fondspolicen wie myLife Invest. Die Investmentlösung kommt ohne Abschlussprovisionen und laufende Provisionen aus. Stattdessen vereinbaren Kunden und Berater ein individuelles, transparentes Honorar. Dies sichert eine transparente Beratung. Vermittler können nachhaltig wirtschaften. Über die Zusammenarbeit mit der Fondsdepot Bank erhalten sie zudem volle Flexibilität. Kunden profitieren von Steuervorteilen während der Versicherungslaufzeit, bei Auflösung und im Todesfall.

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