Herausgeber dieser Website und verantwortlich für deren Inhalt ist die HonorarKonzept GmbH.

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HonorarKonzept GmbH
Herzberger Landstraße 25
37085 Göttingen

Telefon: 05 51 / 38 42 15 00
Telefax: 05 51 / 38 42 15 67

E-Mail: service@honorarkonzept.de
Homepage: www.honorarkonzept.de

Geschäftsführung:
Jens Arndt, Kai Brettschneider

Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen. Sollten Sie, gleich aus welchem Grund, mit uns oder unseren Dienstleistungen nicht zufrieden sein, lassen Sie es uns bitte wissen. Weitere Informationen haben wir in unserem Merkblatt zum Beschwerdeverfahren hinterlegt.

Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV ist Kai Brettschneider.

 

Zuständige Zulassungs-/Aufsichtsbehörden:

Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler), Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 S. 1 GewO (Finanzanlagenvermittler) und Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Nr. 2 GewO (Darlehensvermittler)

Zuständige Aufsichtsbehörde:

IHK Industrie- und Handelskammer Hannover
Schiffgraben 49
30175 Hannover oder
Postfach 30 29
30030 Hannover

Telefon: 05 11 / 31 07-0
Telefax: 05 11 / 31 07-333
E-Mail: info@hannover.ihk.de
Homepage: www.hannover.ihk.de

 

Zuständige Registrierbehörde:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin

Telefon: 030 / 20308- 0
Telefax: 030 / 20308- 1000

Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittler: D-33FP-1YPPJ-23
Vermittlerregisternummer Finanzanlagenvermittler: D-F-133-TXAA-22

Homepage: www.vermittlerregister.info

 

Erlaubnis als Zahlungsdienstleister nach § 10 ZAG (Finanztransfergeschäft)

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn

Telefon: 02 28 / 41 08 - 0
Telefax: 02 28 / 41 08 - 15 50
Homepage: www.bafin.de

 

Handelsregister:
Amtsgericht Göttingen HRB 200802
Steuer-Nr. 20/200/30157

 

Informationen und Hinweise gemäß EU-Transparenzverordnung (Zukunftsthema: Nachhaltigkeit)

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken werden deshalb auch als ESG-Risiken bezeichnet und können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

1. Umwelt

In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.

2. Soziales

Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.

3. Unternehmensführung

Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Die HonorarKonzept GmbH versteht sich als Servicedienstleister für Honorar-Finanzberater und bietet i.d.R. keine eigene Beratungs- und/oder Vermittlungstätigkeit an.

Zur Minimierung von Nachhaltigkeitsrisiken wird eine möglichst breite Streuung (Diversifizierung) der Anlage in Finanzprodukte oder ggf. auch innerhalb eines Finanzproduktes im Falle einer Beratung empfohlen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Sofern eine Beratungs- und/oder Vermittlungstätigkeit angeboten wird, werden aktuell im Rahmen einer Beratung und Vermittlung durch die HonorarKonzept GmbH nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aufgrund der nur eingeschränkt belastbaren Informationen durch die Anbieter im Allgemeinen nicht berücksichtigt.

Auf besonderen Wunsch des Kunden können die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage dennoch berücksichtigt werden.

Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Die Vergütung für die Beratung und/oder Vermittlung von Finanzprodukten wird derzeit nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.

 

Stand: 05/2025